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Qualitaetsgemeinschaft Suedhessischer Dermatologen e. V.

§22  Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung vorgenommen werden,
zu der jedes stimmberechtigte Mitglied mindestens vier Wochen vor Versammlungstermin
gesondert und schriftlich eingeladen werden muss. Maßgeblich ist der Poststempel des
Einladungsausganges.
Satzungsänderungen bedürfen einer qualifizierten Mehrheit der anwesenden stimmbe-
rechtigten Mitglieder des Vereins. Es muss mindestens die Hälfte aller Mitglieder des Ve-
reins anwesend sein.
Sie sind jeweils dem zuständigen Finanzamt durch Übersendung der geänderten Satzung
anzuzeigen.
 
§23  Inkrafttreten
Diese Satzung wurde am 08.07.2003 mit Wirkung zum 09.07.2003 von der konstituieren-
den Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen.
 

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